Hundesteuer
Sind Sie Halter eines Hundes? Dann müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und für den Hund Hundesteuer zahlen.
Für jeden Hund, dessen Haltung in der Gemeinde angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Die Steuermarke ist solange gültig, bis eine neue Marke ausgegeben wird, und bleibt Eigentum der Gemeinde Merklingen.
Verfahrensablauf
Sie können die An- oder Abmeldung eines Hundes persönlich oder schriftlich mit Hilfe folgender Formulare vornehmen:
Frist/Dauer
Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.
Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht. Sie müssen Ihren Hund in der Regel innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden.
Kosten/Leistung
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
- den ersten Hund 72 €
- jeden weiteren Hund 144 €
Weitere Informationen können Sie unserer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer entnehmen.
Ansprechpartnerin
Birgit Urban
Tel. 07337 9620-23
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