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Herzlich willkommen in Merklingen

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer und eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde.

Sie wird auf die Erträge von gewerblichen Unternehmen, die Ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Gemeindegebiet haben, erhoben und dient der Finanzierung aller kommunalen Aufgaben. Grundsätzlich richtet sie sich nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

Steuerhebesätze

In einem ersten Schritt setzt das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Auf dieser Grundlage ergebt die Gemeinde die Steuer mit dem gültigen Hebesatz von 340%.

Fristen

Die Gewerbesteuer wird jährlich festgesetzt und ist in vier gleichen Raten fällig:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Nach Ablauf der Kalenderjahres erfolgt eine endgültige Abrechnung anhand des Messbetrags mit dem Finanzamt.

Ansprechpartnerin

Manuela Uebele

Tel. 07337 9620-20
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