Friedhof der Gemeinde Merklingen
Der Friedhof in Merklingen befindet sich am Ortsausgang in Richtung Scharenstetten und ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner - Ausnahmen hiervon sind auf Antrag möglich.
Für Bestattungen auf dem Friedhof in Merklingen ist das Bestattungsinstitut Schwenk zuständig, da die Gemeinde mit diesem Bestattungsinstitut einen Friedhofsvertrag hat.
Bestattungsinstitut Schwenk
Inh. Ilse Schwenk-Rommel
Olgastraße 26
89150 Laichingen
Tel.: 07333 922267
Fax: 07333 922269
Selbstverständlich kann auch ein anderes Bestattungsinstitut beauftragt werden. Dieses kann jedoch nur die Leistungen bis zum Friedhof übernehmen.
Kontaktdaten des ortsansässigen Steinmetz:
dr' Stoihauer Baumann GmbH & Co.KG
Siedlungsweg 10
89188 Merklingen
Tel. 07337 922084
Fax 07337 922086
Grabarten
Auf dem Friedhof Merklingen kann die Bestattung in Einzelreihengräbern oder Doppelwahlgräbern sowie in Urnenwahlgräbern, Urnenreihengräbern, Urnenstelen oder Urnenbaumgräbern erfolgen. ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht.
Die Gebühren nur für die Grabstätte betragen:
Gebühren | |
|---|---|
Einzelgrab | 690 € |
Wahlgrab - Doppelgrab | 2.500 € |
Urnenwahlgrab | 600 € |
Urnenstele | 1.425 € |
Urnenbaumgrab | 1.100 € |
Hinzu kommen noch weitere Gebühren bspw. für die Bestattung bzw. die Beisetzung von Aschen oder die Nutzung der Aussegnungshalle.
Ruhezeiten
Die Ruhezeiten liegen bei Erdbestattungen bei 20 Jahren und bei Aschebeisetzungen bei 15 Jahren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Friedhofssatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührensatzung
Anlage zur Bestattungsgebührensatzung (Gebührenverzeichnis)
Ansprechpartnerin
Angelika Bäumler
Tel. 07337 9620-16
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