Gemeindebus – Nutzungsbedingungen im Überblick
Der Gemeindebus steht ausschließlich für gemeindliche Zwecke sowie Vereinsaktivitäten zur Verfügung. Für eine reibungslose Nutzung bitten wir um Beachtung der folgenden Regelungen:
1. Buchung & Fahrtenbuch
- Jede Fahrt ist vollständig und korrekt im Fahrtenbuch einzutragen.
- Bei Verstößen wird eine Ausleihgebühr von 100 € erhoben; im Wiederholungsfall kann der Verein für mindestens ein Jahr von weiteren Ausleihen ausgeschlossen werden.
2. Zustand & Rückgabe des Fahrzeugs
- Der Bus ist vollgetankt zurückzugeben.
- Das Fahrzeug muss innen und außen gereinigt zurückgegeben werden.
→ Bei fehlender Reinigung fällt eine Pauschale von 50 € an.
- Vor Fahrtantritt ist der Bus durch den Fahrer zu prüfen (Tankstand, Schäden, Sauberkeit etc.) und bei Bedarf zu dokumentieren – gerne auch per Foto.
3. Schäden & Versicherung
- Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert (300 € Selbstbeteiligung).
- Im Schadensfall wird die Selbstbeteiligung dem Nutzer belastet.
- Schäden sind unverzüglich zu melden.
→ Bei verspäteter oder unterlassener Meldung trägt der Verursacher alle entstehenden Kosten, nicht nur die Selbstbeteiligung.
4. Nutzung
- Der Gemeindebus darf nicht für private Zwecke eingesetzt werden.
- Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet.
- Der Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein.
5. Benutzungsordnung & wichtige Formulare
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Tel. 07337 9620-0
E-Mail schreiben